Fachanwalt für Strafrecht

JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Es ist umstritten, welche Straftaten als Wirtschaftsstraftaten zu zählen sind. Nach herrschender Meinung sind Wirtschaftsstraftaten solche, die in § 74 c Abs. 1 GVG genannt sind und für die die Wirtschaftsstrafkammern zuständig sind. Erfasst werden sollen solche Delikte, zu deren Beurteilung Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

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