Fachanwalt für Strafrecht

JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Die Revision ist ein gegen Urteile zugelassenes Rechtsmittel, das nur auf eine Rechtsverletzung gestützt werden kann. Im Gegensatz zur Berufung eröffnet die Revision daher keine neue Tatsacheninstanz. Die Revision ist vorgesehen in Strafsachen gegen die Urteile der Strafkammern in 1. und 2. Instanz, der Schwurgerichte und der Oberlandesgerichte 1. Instanz, § 333 StPO, Außerdem lässt das Gesetz gegen Urteile, die mit der Berufung angefochten werden können, an deren Stelle die Revision als sogenannte Sprungrevision zu.

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