Hehlerei
Hehlerei begeht, wer eine Sache, die ein anderer durch Diebstahl oder ein sonstiges Vermögensdelikt rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Die Vortat braucht nicht schuldhaft begangen zu sein, muss aber ein Vermögensdelikt sein.