Der Diebstahl ist ein Eigentumsdelikt und gehört damit zu denjenigen Vermögensstraftaten, die nur ein bestimmtes Vermögensrecht, nämlich das Eigentum, schützen. Das Verbot des Diebstahls bezweckt den Schutz des Eigentums an beweglichen Sachen. Der Diebstahl ist das Massendelikt schlechthin.