Berufungsverfahren
In Strafsachen gibt es Berufungen nur gegen Urteile des Amtsgerichts. Über derartige Berufungen entscheidet das Landgericht. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts gibt es keine Berufung. Gegen diese Entscheidungen ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof statthaft. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden.